Allgemeine Reisebedingung TC
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
§ 1 Rechtliche Stellung
Diese Reisegeschäftsbedingungen gelten für den Fall, dass TCB/AST nur als reiner Vermittler von touristischen Leistungen auftritt.
Eine vermittelnde Tätigkeit liegt dann vor, wenn TCB/AST im Namen und für Rechnung eines Leistungsträgers oder eines anderen
Reiseveranstalters handelt. Tritt TCB/AST als Reiseveranstalter auf, gelten die besonderen Reisebedingungen von TCB/AST für
eigenveranstaltete Individualreisen, Gruppenreisen & Eigenveranstaltungen, Expeditionen und Studienreisen (siehe unten!) .
GÜLTIG FÜR REISEVERMITTLUNG VON REISEN ANDERER REISEVERANSTALTER:
§ 2 Leistungsträger
Unmittelbarer Reisevertragspartner der vermittelten Leistung dem Kunden gegenüber ist der jeweilige Leistungsträger.
Leistungsträger können sein:
- Beförderungsunternehmen
- Reiseveranstalter,
- Hotel- und Gaststättenbetriebe,
- Vermieter von Ferienwohnungen,
- Vermieter von Privatzimmern.
Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der Leistungsträger werden durch Ihre Bestätigung Teile des Reisevertrages.
§ 3 Leistungen
TCB/AST hat bei Nachfragen von Kunden nach touristischen Leistungen einen Vertrag zwischen ihm und dem Leistungsträger ordnungsgemäß
zu vermitteln und abzuwickeln. TCB/ASTverpflichtet sich, den Kunden dabei umfassend zu informieren und zu beraten. Die vermittelten und die
sonstigen in Katalogen und Prospekten ausgeschriebenen Leistungen erbringt der Leistungsträger eigenverantwortlich.
§ 4 Abschluss des Leistungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Leistungsträger, vertreten durch die Tourismusorganisation, den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, fernmündlich oder per Fax erfolgen. Mit der Annahme des Angebotes durch Übersendung der Reisebestätigung
bzw. durch Aushändigung der Reservierungsbestätigung durch den Leistungsträger kommt der Vertrag mit ihm zustande.
§ 5 Finanzielle Abwicklung
Die finanzielle Abwicklung erfolgt über TCB/AST im Namen und für Rechnung des jeweiligen Leistungsträgers, wobei sie von dem Leistungsträger ermächtigt
wird, den Reisepreis vom Kunden als Inkassostelle für ihn einzuziehen. Die Zahlungsmodalitäten ergeben sich jeweils aus dem mit dem Leistungsträger
vermittelten Vertrag. Die in den Preislisten oder Katalogen angegebenen Preise sind Endpreise. Bei der Vermietung von Ferienwohnungen sind die pauschal
erhobenen Nebenkosten für Strom, Wasser, Gas, Heizung ebenso in den Preis einzubeziehen wie die von vornherein festgelegten Kosten für die Bettwäsche
und Endreinigung.
Überweisungen für vermittlete Reisen fremder Reiseveranstalter an TCB/AST nehmen Sie bitte das Konto
der "Vorlksbank Beilstei-Ilsfeld-Abstatt eG BLZ: 620 622 15 KTO: 19 32 004."
§ 6 Pflichten des Kunden
Die Buchungsunterlagen sind bei Empfang auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Eine offensichtliche Abweichung hat der Kunde dem Leistungsträger
gegenüber unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige kann auch TCB/AST im Namen des Leistungsträgers annehmen, die sie umgehend an den Leistungsträger
weiterleitet.
§ 7 Haftung
Für die Erbringung der vermittelten Leistung haftet allein der Leistungsträger. TCB/AST übernimmt keine Gewähr für die Angaben des Leistungsträgers in
Prospekten und Katalogen. TCB/AST haftet lediglich für Pflichtverletzungen bei Falschauskunft, unvollständiger Auskunft oder Vermittlungsfehler, die durch
sie selbst oder durch ihre Erfüllungsgehilfen begangen wurden. Soweit keine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung vorliegt, kann die Haftung
für Sach- und Vermögensschäden auf den dreifachen Preis der vermittelten Leistung beschränkt werden.
Für schuldhafte Vertragsverletzungen des Leistungsträgers oder seiner Erfüllungsgehilfen kann TCB/AST nicht in Anspruch genommen werden.
Gewährleistungsansprüche aus dem vermittelten Vertrag sind unmittelbar dem Leistungsträger gegenüber geltend zu machen. Ebenso tritt TCB/AST
nicht für Personen und Sachschäden des Kunden ein, die auf das Verhalten des Leistungsträgers zurückzuführen sind. TCB/AST haftet nicht für
Leistungsstörungen infolge von höherer Gewalt oder Streik.
§ 8 Mängelanzeige
Sollten bei Erbringung der vermittelten Leistung erhebliche Mängel für den Kunden erkennbar sein, ist er verpflichtet, diese dem Leistungsträger oder
dessen Beauftragtem anzuzeigen. Beschwerden und Reklamationen können auch bei TCB/AST eingereicht werden. In diesem Fall hat sie die erhobenen
Mängel unverzüglich an den Leistungsträger weiterzuleiten und unterstützt den Kunden bei der Durchsetzung seiner Rechte. Es gelten die in den AGB der
Leistungsträger verzeichneten Fristen für Mängelrügen.
§ 9 Rücktritt
Tritt der Kunde von der verbindlichen Buchung zurück oder nimmt er die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, hat der Leistungsträger einen
gesetzlichen Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er muss sich jedoch die Aufwendungen anrechnen lassen, die er durch eine anderweitige
Verwendung der vertraglichen Leistung erspart. Insoweit gelten die mit dem Leistungsträger vereinbarten Stornobedingungen. TCB/AST wird
den Kunden auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung hinweisen. Eine Umbuchung oder sonstige Änderung der Leistung ist
TCB/AST unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Sicherungsschein
TCB/AST hat bei Vermittlung von Pauschalreiseleistungen - auch wenn sie lediglich als Vermittler auftritt - sicherzustellen, dass weder Zahlungen noch
Anzahlungen auf den Reisepreis angenommen werden, ohne dass ein Sicherungsschein ausgehändigt wird. Bei einer Pauschalreise hat er in jedem Fall
zu überprüfen, ob der Veranstalter seiner gesetzlichen Pflicht zur Ausstellung eines Sicherungsscheines nachgekommen ist.
§ 11 Verjährung/Gerichtsstand
Ansprüche gegen TCB/AST wegen Schlechterfüllung der Vermittlungsleistungen verjähren in zwei Jahren, ausgenommen für Schadensersatzansprüche aus
unerlaubter Handlung, die in drei Jahren verjähren. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die vermittelte Leistung eingetreten ist. Klagen gegen TCB/AST
wegen fehlerhafter Vermittlung sind bei dem Gericht zu erheben, in dessen Bezirk die Tourismusorganisation ihren Sitz hat.
§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages oder der Vermittler-bedingungen führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten
Vermittlungsvertrages.
GÜLTIG FÜR TCB/AST ALS REISEVERANSTALTER:
ALLGEMEINE REISEBEDINGUNGEN FÜR
Individualreisen, Gruppenreisen & Eigenveranstaltungen, Expeditionen und Studienreisen
Diese Reisebedingungen zur Konkretisierung des Vertragsinhaltes regeln die Rechtsbeziehung zwischen Reiseteilnehmer und Veranstalter TCB/AST.
Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch. Erstellt auf der Grundlage des ab 1. Oktober 1979/1. November 1994 geltenden Reisevertragsgesetzes sowie
des 2. Reiserechtsänderungsgesetzes vom 1. Sept. 2001. Für das wirksame zustande kommen eines Rechts- und Vertragsverhältnisses zwischen den
Reisevertragspartnern - üblicher Weise der Reisende als natürliche Person, manchmal aber auch eine juristische Person und der Reiseveranstalter - sowie
für Rechtsfolgen daraus, gilt ausschließlich deutsches Recht!
§1. Abschluss des Reisevertrages:
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den
Reiseveranstalter zustande, die innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen hat.
Enthält die Reisebestätigung dem Reisenden zumutbare Abweichungen von der Anmeldung, so ist der Reisende berechtigt, innerhalb von 10 Tagen eine
ausdrückliche Nichtannahme zu erklären. Erfolgt diese nicht, so wird die Reisebestätigung verbindlich. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Reisenden
auf diese Folge auf der Reisebestätigung besonders hinzuweisen.
Grundlage des Reisevertrags sind ausschließlich Angaben, Beschreibungen und Bedingungen in unseren Prospekten, Fahrtverläufen sowie die Reisebestätigungen.
Alle sonstigen Beschreibungen, insbesondere in Orts- und Hotelprospekten, in Reisehandbüchern und Reiseführern sind für uns nicht verbindlich.
§2. Bezahlung des Reisebetrages:
Mit dem Zugang der Reisebestätigung inklusive Sicherungsschein wird eine Anzahlung des Reisepreises fällig, spätestens bei Aushändigung der Reiseunterlagen,
gemäß §651k Abs.3 BGB ist der Kunde zur Restzahlung verpflichtet. Bei postalischer Zusendung der Reiseunterlagen ist der Restbetrag im Voraus per Überweisung
oder Kreditkartenzahlung zu entrichten. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schießt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis 80.- EUR nicht,
so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines verlangt werden. Rücktritts-, Bearbeitungs- und Umbuchungskosten sind sofort fällig.
Bitte entrichten Sie den Anzahlungsbetrag (10-25 % der Reisepreises, je nach Reise) umgehend bei/nach Erhalt der Bestätigung und des Sicherungsscheins unseres
Versicherers. Spätestens aber 4 Wochen vor Reisebeginn entrichten Sie dann den Restbetrag (unter Berücksichtigung der geleisteten Anzahlung). Anzahlung und
Restzahlungsbetrag sind vom Reiseteilnehmer bitte direkt auf unser nachfolgendes Konto Volksbank Beilstein-Ilsfeld-Abstatt eG, BLZ: 620 622 15, Konto: 19 32 020 zu
entrichten, auch wenn die Buchung über ein Reisebüro erfolgt ist (Direktinkasso)! Bargeldlose Zahlungen mit VISA, MASTERCARD sind selbstverständlich auch möglich.
Für Kreditkartenzahlungen wird eine Servicegebühr von 3% des Reisepreises je Zahlungsvorgang sofort fällig und über die Kreditkarte abgerechnet. Kreditkartenzahlungen
können spätestens 6 Wochen vor Reiseantritt erfolgen.
Sofern Sie über ein Reisebüro gebucht haben und uns Ihre Restzahlung vorliegt, können Sie im Reisebüro Ihre Reiseunterlagen ca. 14 Tage vor Reiseantritt in Empfang nehmen.
Üblicherweise werden von uns keine Zahlungserinnerungen für die Restzahlung versandt, bitte überweisen Sie daher den Restzahlungsbetrag unaufgefordert. Sofern Sie
direkt bei uns gebucht haben, erhalten Sie, nach dem Eingang des Restzahlungsbetrages auf unserem Konto, die Reiseunterlagen persönlich zugesandt.
Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Erhalt der Rechnung/Bestätigung sofort fällig.
§3. Beinhaltete Leistungen:
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, den Fahrtverläufen und Prospekten des Veranstalters sowie aus den hierauf
bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung.
Die in diesen Unterlagen enthaltenen Angaben sind für TCB/AST bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen
und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss Änderungen der Prospektangaben/Fahrtverläufe, Leistungsbeschreibungen zu erklären, über die der Reisende vor
Buchung selbstverständlich informiert wird. Flughafensteuer und Sicherheitsgebühren für den Rückflug vom letzten Aufenthaltsort der Reise sind in der Regel nicht in den
Reisepreis mit einbezogen worden und sind vom Kunden direkt zu zahlen. Die genauen Beträge werden mit den Informationsunterlagen bekannt gegeben.
§4. Linienflugleistungen/Beförderungsleistungen:
Aus vertragsrechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass soweit im Pauschalarrangement Linienflugleistungen oder/und andere Beförderungsleistungen enthalten sind,
TCB/AST nicht als Veranstalter auftritt. Diese Flugleistungen/Beförderungsleistungen werden alleinverantwortlich von den Fluggesellschaften, Busunternehmen,
Bahnunternehmen, Autovermietungen nach deren Bedingungen organisiert und veranstaltet und von uns lediglich vermittelt. Dies ändert nichts daran, dass wir bezüglich der
Gesamtreise natürlich als Veranstalter haften.
§5. Leistungs- und Preisänderungen:
Preiserhöhungen aufgrund von Umständen, die erst nach Erteilung der Reisebestätigung eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren, können dem Kunden belastet werden,
wenn zwischen Reisebestätigung und Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen, genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises erfolgen, wenn sie spätestens bis 3 Wochen
vor Reiseantritt dem Kunden gegenüber erklärt werden und die Preisänderung einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen-, oder Flughafengebühren oder Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurs Rechnung trägt.
Preiserhöhungen werden unverzüglich nach bekannt werden dem Kunden mitgeteilt. Kunden steht der Rücktritt grundsätzlich frei, alle geleisteten Zahlungen an den Veranstalter
werden rückerstattet.
Leistungs- und Preisänderungen, konkret: Änderungen oder Abweichungen einzelnerReiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß
notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
behaftet sind.
Reisepreisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Flughafen-,
Sicherheits- oder Hafengebühren sowie bei Wechselkursänderungen, entsprechend ihren konkreten Auswirkungen pro Person bzw. pro Sitzplatz bzw. pro Mietobjekt zulässig,
wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt
werden. Soweit eine Reisepreisänderung erfolgt, werden die Teilnehmer unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß um mehr als 5 % des Gesamtreisepreises sind die Teilnehmer berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen mindestens gleichwertigen Reise aus unserem Programm zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche anzubieten. Die Rechte sind unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend zu machen.
§6. Rücktritt:
Der Kunde ist berechtigt, jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Rücktrittserklärung bei der TCB/AST.
Die Erklärung durch eingeschriebenen Brief wird empfohlen. Email-Rücktritts-Erklärungen, telefonischeRücktritts-erklärungen sind unwirksam. TCB/AST hat Anspruch auf eine
angemessene Entschädigung gemäß §651 i BGB. Maßgeblich für die Berechnung der Entschädigung ist bei der Buchung eines Reisepaketes, also der Buchung von mehreren zusammengestellten Einzelleistungen, der Zeitpunkt des Beginns der ersten vertraglichen Leistung. Dieser Zeitpunkt gilt auch für alle weiteren Leistungen als Reiseantrittsdatum.
Bei dem Rücktritt von ausgeschriebenen Sonderreisen fallen Gebühren als Aufwandsentschädigung an Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet.
Sollten Sie während der Reise einzelne Leistungen aus zwingendem Grund nicht in Anspruch nehmen oderdie Reise aus zwingendem Grund vorzeitig beenden, werden wir eine
Teilerstattung leisten in Höhe der uns ersparten Aufwendungen, sobald und soweit sie uns von den einzelnen Leistungsträgerntatsächlich gutgebracht werden. Ein Anspruch auf
anteilige Rückerstattung des Reisepreises besteht in diesen Fällen nicht. Für den Fall, dass Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder die Reise nicht antreten, werden wir angemessenen
Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. Dabei beläuft sich die Rücktrittspauschale, die wir im
Falle Ihres Rücktritts von der Reise pro Reiseteilnehmer fordern müssen, wie folgt:
Bis einschl. 30 Tage vor Reiseantritt..........25%
Vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt..........30%
Vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt..........40%
Vom 14.-07. Tag vor Reiseantritt..........60%
Vom 06.-01. Tag vor Reiseantritt..........75%
Nichtantritt und nach Reiseantritt............100%
Hinweis: Das Recht des Nachweises eines geringeren Schadens durch den Kunden bleibt bestehen.
Bei einigen Touren (z.B. Kreuzfahrten, Hinweis bei der Leistungsbeschreibung) gelten erhöhte Stornosätze. Bei einigen Reisen gelten niedrigere Stornosätze bspw.
Kurzreisen in Deutschland. Dem Reisenden bleibt es unbenommen, TCB/AST nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die
von TCB/AST geforderte Pauschale.
Die exakten Stornokonditionen zu Ihrer Reise finden Sie auf Ihrer Reiseanmeldung/Bestätigung.
§7. Ersatzpersonen:
Statt zurückzutreten können Sie uns eine Ersatzperson benennen. Wir können aus wichtigem Grund einem solchen Personenwechsel widersprechen, z. B. wenn das
Gruppenvisum bereits eingeholt wurde oder bei Nichtverfügbarkeit z.B. von Flugplätzen beim Leistungspartner. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der
Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Umbuchungsgebühren für
Ersatzpersonen betragen zur Zeit 30,- EUR. Bestätigte Eintrittskarten können nicht storniert werden. Sollte durch Krankheit oder andere schwerwiegende Gründe die
Reise nicht angetreten werden können, werden wir versuchen, die Karten weiterzuverkaufen. Vorverkaufs- und Bearbeitungs-gebühren werden dann nicht refundiert,
Mindestkosten ? 30,- EUR. Umbuchungen (d.h. eine andere Rundreise, ein anderer Reisetermin,eine andere Beförderungsart oder eine andere Unterkunft) sind nur durch
Rücktritt vom Reisevertrag (Storno)zu den aktuellen Rücktrittspauschalen und anschl. Neuanmeldung möglich. Für Umbuchungen, bei denen sich lediglich der Abreiseort ändert,
werden 30,- EUR Bearbeitungsgebühr berechnet.
§8. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter:
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) ohne Einhaltung einer Frist wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich im solchem
Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommen
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
b) Bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, die Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise, spätestens 3 Wochen vor Reisebeginn, hiervon in
Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend
zurück; ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.
§9. Haftungsbeschränkung:
Soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist bzw. der Veranstalter allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist, wird die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, beschränkt. Ansprüche aus deliktischer Haftung bleiben unberührt.
Konkret: Unsere Haftung für vertragliche Schadenersatzansprüche ist - mit Ausnahme von Körperschäden - auf EUR 4.100,- beschränkt bzw. auf die dreifache Höhe des Reisepreises,
falls dieser höher als EUR 1.363,- ist, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich nochgrob fahrlässig durch uns herbeigeführt wurde oder wenn der Eintritt des Schadens allein
durch Verschulden des Leistungsträgers verursacht wurde.
Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind,
dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Visa, sonstige Reisepapiere und ausländische Zahlungsmittel werden von uns lediglich vermittelt. Wir haften nicht für vermittelte Fremdleistungen und die in der Reiseausschreibung oder
in der Reisebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für die im Reiseverlauf der einzelnen Touren als Gelegenheit oder Fakultativ kenntlich
gemachten Zusatzprogramme.
Wenn der Reiseveranstalter im Prospekt/Fahrtverlauf oder mit den Reiseunterlagen den Namen des Reiseleiters veröffentlicht, so muss diese Einteilung stets unverbindlich bleiben, sie wird
nicht Bestandteil des Reisevertrags. Der Reiseveranstalter muss sich Änderungen, auch kurzfristig, vorbehalten. Eine Änderung in der Reiseleitung gilt nicht als Grund für die kostenlose
Aufhebung des Reisevertrags.
§10. Mitwirkungspflicht des Reisenden:
(BGB § 651 c-g): Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schädenzu vermeiden oder gering
zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen,
sofern dies möglich ist. Sie sind jedoch nicht befugt, Ansprüche mit Wirkung gegen TCB/AST anzuerkennen. Leistet der Reiseveranstalter nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten
angemessenen Frist Abhilfe (§ 651 c), so kann der Reisende selbst Abhilfe und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht geschuldet, so
müssen Beanstandungen unverzüglich der Zentrale des Reiseveranstalters mitgeteilt werden.
Ist die Reise im Sinne des § 651 c mangelhaft, so mindert (§ 651 d) sich für die Dauer des Mangels der Reisepreis nach Maßgabe des § 638, Abs. 2 BGB. Die Minderung tritt nicht ein,
soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Wird die Reise infolge eines Mangels der in § 651 c bezeichneten Art erheblich beeinträchtigt, so kann der
Reisende den Vertrag kündigen (§ 651 e). Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten
ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Reiseveranstalter eine ihm vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird. Wird der Vertrag gekündigt, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch für die bereits erbrachten
oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach § 638, Abs. 2 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen. Dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge
der Aufhebung des Vertrages für den Reisenden kein Interesse haben. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen,
falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten fallen dem Reiseveranstalter zur Last.
Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Dies gilt insbesondere bei Verlust von Fluggepäck. Das
Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.
§11. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Ansprüche nach §§ 651 c bis 651 f hat der Reisende innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter
geltend zu machen (§ 651 g). Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f verjähren in zwölf Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
§12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände:
Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z. B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, hoheitsrechtliche Anordnungen) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur
Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen
zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reiseteilnehmer zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils
hälftig zu tragen, im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reiseteilnehmer zur Last.
§13. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften:
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften
erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Ein gültiger Reisepass ist
für alle hier vorgestellten Zielländer notwendig. Für viele Zielländer ist auch ein Touristenvisum vorgeschrieben.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir Ihnen in bezug auf die Impfbestimmungen nur Hinweise geben dürfen, dass Sie sich außerdem rechtzeitig von Ihrem Arzt beraten lassen,
auch in Hinsicht etwaiger Impfungverträglichkeiten.
Der Veranstalter informiert über die obigen Vorschriften, die für das jeweilige Reiseland gültig sind. Diese Informationen werden für deutsche Staatsbürger erteilt, bei denen keine besonderen
Verhältnisse gegeben sind. In der Person des Reisenden begründete persönliche Verhältnisse (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit, frühere Eintragungen im Pass,
Flüchtlingsausweis usw.) können dabei nicht berücksichtigt werden, soweit sie dem RV nicht ausdrücklich vom Reisenden mitgeteilt worden sind.
Konkret: TCB/AST steht dafür ein, den Reisenden über diese Bestimmungen, die ihr bekannt sind oder die ihr unter Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt bekannt sein
müssten, zu unterrichten. Der Reisende ist hierbei allerdings verpflichtet, ausdrücklich bekannt zu geben, wenn er eine andere als die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Wenn der
Reisende TCB/AST beauftragt, notwendige Visa zu beschaffen, so haftet TCB/AST nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Vertretung, es sei denn, dass TCB/AST die Verzögerung zu vertreten hat.
§14. Versicherungen:
Wenn im Leistungsverzeichnis angeführt, ist bei den Gruppenreisen im Reisepreis die Reiserücktrittskostenversicherung bis zur Höhe des Reisepreises eingeschlossen. Ausgenommen sind
die INDIVIDUALREISEN. Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Reiseteilnehmer aufgrund eines lt. Versicherungsausweis unter "Versicherungsbedingungen" aufgeführten Ereignisses
verhindert ist, die Reise anzutreten oder deshalb eine vorzeitige oder spätere Rückreise erforderlich wird. Zusätzlich entstandene Rückreisekosten werden ebenfalls übernommen.
Grundsätzlich beinhaltet die Reiserücktrittskosten-Versicherung keinen Selbstbehalt, Ausnahme jedoch, wenn im Falle unerwarteter Krankheit eine Arztbehandlung ohne anschließende
stationäre Behandlung erfolgt ! Unsere im Reisepreis inkludierte Reiserücktrittskosten-Versicherung beinhaltet keine Reiseersatz-Versicherung.
Wir empfehlen ausdrücklich ein umfangreiches, auf Sie zugeschnittenes Versicherungsschutzpaket (Expeditions-Vers. u.ä.). Einzelheiten und Umfang s. bspw. unter der Rubrik "Reiseversicherungen" auf dieser Homepage. Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisehaftpflicht- und Reisekrankenversicherung.
Außerdem ist bei allen Reisen eine Insolvenzschutz- Versicherung der R&V-Versicherungen im Reisepreis eingeschlossen. Den hierfür erforderlichen Sicherungsschein erhalten Sie mit der Reisebestätigung.
§15. Gesetzliche Bestimmungen:
Die Reisebedingungen ergänzen die §§ 651a ff BGB und regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie sind auf der Grundlage des DRV
(Deutscher Reisebüro - Verband) gemäß § 38 GWB erstellt worden und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen in der jeweiligen
Reiseausschreibung und den besonderen Reisebestätigungs-/Kataloghinweisen haben Vorrang.
§16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge.
§17. Gerichtsstand, Rechtswahl
Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Soweit bei Klagen des Reisenden gegen den Veranstalter im Ausland für die Haftung des Veranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird,
findet bezüglich der Rechtsfolgen,insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Reisenden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgeblich,
es sei denn die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des
Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
TCB
TOURISTIK-CENTER-BEILSTEIN
GbR mit beschränkter Haftung
Gesellschafter: Guido Wolfram Stoldt, Stefan Bässler
Justinus - Kerner Str.15
71717 Beilstein
AST
Agricultural-Study-Tours
Kfm.: Gert-Peter Stoldt
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